Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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dürfen
dụ̈r|fen [mhd. durfen, dürfen, ahd. durfan, urspr. = brauchen, nötig haben]: 1. a) die Erlaubnis haben, berechtigt, autorisiert sein, etw. zu tun: „Darf ich heute Nachmittag schwimmen gehen?“ - „Du darfst [schwimmen gehen]“; ich habe nicht kommen d.; Von Mitte Oktober an besserte sich sein Zustand, er durfte aufstehen (Jens, Mann 92); Als er Abitur machte, 1931, durfte er sich etwas wünschen (Böll, Adam 61); ich darf Sie bitten, das Formular auszufüllen (ich bitte Sie, ...); (in höflicher Ausdrucksweise, in Form einer Frage:) darf ich Sie bitten, das Formular auszufüllen?; darf ich bitten? (höfliche Form der Aufforderung zum Tanz, zum Essen, zum Betreten eines Raumes o. Ä.); (iron.:) darf man einmal fragen, wie lange das noch dauert?; b) drückt einen Wunsch, eine Bitte, eine Aufforderung aus (oft verneint): du darfst jetzt nicht aufgeben!; nein, nein, Albin, dir darf nichts passieren (Plievier, Stalingrad 184); R das darf doch nicht wahr sein (ugs.; das ist doch nicht zu fassen, nicht zu verstehen); c) die moralische Berechtigung, das Recht haben, etw. zu tun (verneint): du darfst Tiere nicht quälen!; das hätte er nicht tun d.!; das durfte nicht kommen, hätte nicht kommen d. (ugs.; die sich jetzt zum eigenen Nachteil auswirkende Äußerung hätte man nicht tun dürfen); d) Veranlassung zu etw. haben, geben: wir durften annehmen, dass der Film ein voller Erfolg werden würde; die Kollektion darf als ausgewogener Querschnitt durch die Sportmode angesehen werden; Wenn wir im UEFA-Pokal die dritte Runde erreichen, dürfen wir schon mit einer Einnahme von 1,5 Millionen Mark rechnen (Hamburger Abendblatt 27. 8. 85, 13); nun darf (kann, muss) ich mich auch noch für euer Versehen entschuldigen; e) es ist wahrscheinlich, dass ...: diese Zeitung dürfte die größte Leserzahl haben; „Die notwendigen Waffen“, damit dürften ja wohl atomare Waffen gemeint sein (Dönhoff, Ära 19); es dürfte nicht schwer sein, das zu zeigen; es dürfte ein Gewitter geben; f) (landsch.) brauchen (meist in Verbindung mit „nur, bloß“): du darfst bloß ein Wort der Kritik sagen, dann gerät er schon außer sich. 2. die Erlaubnis zu etw. Bestimmtem, Vorgenanntem haben: er hat nicht gedurft; ich darf es; darfst du das?; um diese Zeit dürfen die Kinder nicht mehr [zum Spielen] nach draußen; ich durfte nicht nach Hause; Meine Schwester und ich hätten eigentlich gar nicht auf den Spielplatz gedurft (Christiane, Zoo 24); dann hätte David ... womöglich aufs Gymnasium gedurft (Kant, Impressum 72).
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