Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
doppelzüngig
dọp|pel|zün|gig (abwertend): sich über etw. mehreren Personen gegenüber in unaufrichtiger Weise unterschiedlich äußernd: eine -e Politik, Aussage; er ist d.; Er redet d., wenn er Migranten integrieren will, ihnen aber keine Gleichberechtigung geben will (Frankfurter Rundschau 14. 1. 99, 4).
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