Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
do ut des
do ụt des [lat. = ich gebe, damit du gibst]: 1. altrömische Rechtsformel für gegenseitige Verträge oder Austauschgeschäfte. 2. Ausdruck dafür, dass mit einer Gegengabe od. einem Gegendienst gerechnet wird: Natürlich gibt es bei den Sozialbeiträgen für die Arbeitnehmer ... ein plausibles do ut des, nämlich die verschiedenen Leistungen der Sozialversicherung (Handelsblatt 23. 7. 97, 2); Politiker, die sich ... nicht als fähig erweisen, nach dem Prinzip des do ut des zu handeln ..., sind zum Misserfolg verurteilt (Handelsblatt 14. 12. 90, 6).
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