Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
dingen
dịn|gen [mhd. dingen, ahd. dingōn = vor Gericht verhandeln]: a) (veraltet, noch landsch.) gegen Lohn in Dienst nehmen, einstellen: Gesinde d.; b) (veraltet) gegen Bezahlung für die Erledigung einer Aufgabe verpflichten, engagieren: Ich werde ... einen Führer d., der mich durch die Berge bringt (Seghers, Transit 237); c) (geh. abwertend) mit Geld für die Ausführung eines Verbrechens gewinnen: einen Mörder d.; ein gedungener Killer.
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