Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
delegieren
de|le|gie|ren [lat. delegare = jmdn. od. etw. jmdm. überweisen; jmdn. zu etw. beauftragen]: 1. zu etw. abordnen, in eine ↑"Delegation" (1 b) wählen: jmdn. zu einem Kongress, in einen Ausschuss d.; Am nächsten Morgen musste ich früh raus, denn ich war zu einer zentralen Pionierleitertagung delegiert worden (H. Weber, Einzug 336); Unsere Betriebssportgemeinschaft ... delegierte ihn aufgrund guter Leistungen an die Kinder- und Jugendsportschule in Berlin (Werftstimme 16. 8. 84, o. S.). 2. Rechte od. Aufgaben [abtreten u.] auf einen anderen übertragen: der Abteilungsleiter delegiert viele Aufgaben an (selten: auf) seine Mitarbeiter; Das Aufklärungsgespräch muss danach von einem Arzt geführt werden und darf nicht auf nichtärztliches Dienstpersonal delegiert ... werden (MM 24. 10. 85, 14); er war nicht bereit, Aufgaben zu d., er traf selbst kleinste Entscheidungen allein (Ziegler, Liebe 263); Noch immer fällt es ihm schwer zu d. (Spiegel 6, 1983, 52); er versteht es, Arbeit zu d. (iron.; lästige Arbeit einem anderen aufzubürden).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: delegieren