Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
de lege ferenda
de le|ge fe|rẹn|da [lat. = von dem zu erlassenden Gesetz] (bildungsspr.): vom Standpunkt des künftigen Gesetzes, des künftigen Rechtszustandes aus; im Hinblick auf das künftige Gesetz: Nicht zuletzt sei ein Rückzug auf die “allerdings unzutreffende„ Ansicht, de lege lata sei die überörtliche Sozietät in Deutschland nun einmal unzulässig, d. l. f. könne ja eine andere Weichenstellung vorgenommen werden, wenig hilfreich (Handelsblatt 3. 11. 89, 9).
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