Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
de jure
de ju|re [mlat., zu lat. ius, 1"Jus"]: von Rechts wegen, rechtlich betrachtet, formalrechtlich; der formellen Rechtslage zufolge, jedoch ohne Rücksicht auf tatsächliche Umstände: einen Staat de j. anerkennen; der Vertrag ist de j. gültig; Wenn man Chef bleiben wollte, nicht nur de j., das ging auch anders lange, sondern de facto (Kant, Impressum 115).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: de jure