Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Do|ku|mẹnt, das; -[e]s, -e [mlat. documentum = beweisende Urkunde < lat. documentum = das zur Belehrung über etw. bzw. zur Erhellung von etw. Dienliche, Beweis, zu: docere, ↑"Doktor"]: 1. Urkunde, amtliches Schriftstück: ein geheimes D.; -e veröffentlichen; Da in meinem Personalausweis die Berufsbezeichnung „Baumeister“ steht, glaubte ich, das D. vorzeigen zu können (Bieler, Bär 330); Ohne den Wachdienst der Fotozelle ist kein Juwelier seiner Schätze, kein Fabrikherr seiner Vorräte, keine Behörde ihrer kostbaren -e sicher (Menzel, Herren 32); der Bericht stützt sich auf -e. 2. Beweisstück, Zeugnis: der Film ist ein erschütterndes D. des Krieges; ein Glück auch, dass es ein Foto gab, ein aufklärendes D. (Kant, Impressum 185); etw. als historisches D. aufbewahren. 3. (DDR) kurz für ↑"Parteidokument". 4. (EDV) strukturierte, als Einheit erstellte u. gespeicherte Menge von Daten; [Text]datei.
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