Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Direktionsrecht
Di|rek|ti|ons|recht, das: Recht des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer Anweisungen zu geben; Weisungsrecht: Juristische Hauptstütze der privaten Verfügungsmacht ist das D. der Unternehmer (Stamokap 32).
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