Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Dimissoriale
Di|mis|so|ri|a|le, das; -s, ...lien [zu spätlat. dimissorius = abgesandt] (ev. Rel.): Genehmigung, mit der der zuständige Amtsträger einen anderen Geistlichen zu Amtshandlungen wie Taufe, Trauung o. Ä. ermächtigt.
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