Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Differenzgeschäft
Dif|fe|rẹnz|ge|schäft, das; -[e]s, -e (Börsenw.): Börsengeschäft, bei dem nicht Lieferung u. Bezahlung des Kaufobjekts, sondern nur die Zahlung der Differenz zwischen vereinbartem Preis u. Markt- od. Börsenpreis am Erfüllungstag vereinbart ist.
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