Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Diensteid
Dienst|eid, der: Eid, der beim Antreten eines Dienstes geleistet wird u. der zu treuer Pflichterfüllung [u. zur Wahrung des Gesetzes] verpflichtet: diese Amtspflicht wird zudem bekräftigt durch den von jedem Beamten zu leistenden D. (NJW 18, 2. 5. 84, 1 004); *einen auf den D. nehmen (ugs. scherzh.; [von Beamten] im Dienst ein Glas Schnaps, Alkohol zu sich nehmen; paradoxe Anspielung auf das dienstliche Alkoholverbot, das durch Alkoholgenuss bekräftigt werden soll).
Dienst|eid, der: Eid, der beim Antreten eines Dienstes geleistet wird u. der zu treuer Pflichterfüllung [u. zur Wahrung des Gesetzes] verpflichtet: diese Amtspflicht wird zudem bekräftigt durch den von jedem Beamten zu leistenden D. (NJW 18, 2. 5. 84, 1 004); *einen auf den D. nehmen (ugs. scherzh.; [von Beamten] im Dienst ein Glas Schnaps, Alkohol zu sich nehmen; paradoxe Anspielung auf das dienstliche Alkoholverbot, das durch Alkoholgenuss bekräftigt werden soll).