Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Dienstbarkeit
Dienst|bar|keit, die; -, -en: 1. (selten) a) das Tätigsein (als Diener o. Ä.): An den verschiedenen Stätten ihrer D. war ihr nie etwas Schlimmeres begegnet als dann und wann eine Rüge (Werfel, Himmel 145); b) Gefälligkeit, dienstbare Handlung: eine der Ideen, wie für den Kunden echte -en über den unmittelbaren Einkauf hinaus geboten werden können (Vorarlberger Nachr. 9. 11. 68, o. S.). 2. a) (geh.) Abhängigkeit: er war in die D. seiner Geldgeber geraten; Ü weil ... sie selbst die Sprache in ihre D. (Verfügungsgewalt) brachte (A. Zweig, Grischa 452); b) (hist.) Untertänigkeit, Leibeigenschaft: die D. der Bauern im Mittelalter. 3. (Rechtsspr.) dingliches Recht zur beschränkten Nutzung eines Grundstücks od. beim Nießbrauch auch zur Nutzung einer beweglichen Sache od. eines Rechtes: das Wegerecht gehört zu den -en.
Dienst|bar|keit, die; -, -en: 1. (selten) a)