Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Deal
Deal [di:l], der; -s, -s [engl. deal, verw. mit ↑"Teil"]: 1. (ugs.) [zweifelhafte] Abmachung, Vereinbarung; ↑"Handel" (3): Die Männer des Shin Bet, so der D., würden Rajoubs Leute ausbilden. Im Gegenzug erwarteten die Israelis von den frisch gebackenen palästinensischen Geheimdienstlern Loyalität im Kampf gegen den Terrorismus (Woche 4. 4. 97, 17); einen D. mit jmdm. einfädeln; Nicht nur der Gewerkschaftsflügel aus dem Kohleland NRW ist dem D. Kohlesubvention gegen Kernkraftoption aufgeschlossen (Woche 28. 2. 97, 5). 2. a) (ugs.) [zweifelhaftes] ↑"Geschäft" (1 a): ein betrügerischer D.; Ecclestone ... braucht das große Geld, um den ganz großen D. zu machen. Die Zukunft heißt digitales Fernsehen (Woche 21. 3. 97, 3); b) (Jargon): ↑"Geschäft" (1 a) bei dem mit [kleinen Mengen] Rauschgift gehandelt wird: Gerade bei Rauschgiftgeschäften kommt es oft vor: Der Händler verfügt auch über Geld, das ersichtlich nicht aus dem D. stammt, für den er bestraft worden ist, sondern aus anderen Drogenverkäufen (Zeit 6. 12. 96, 18); Richtig ist, dass sich der D. (der Ort, die Gegend, wo mit Rauschgift gehandelt wird) woandershin verzogen hat (Zeit 1. 9. 95, 88).
Deal [di:l], der; -s, -s [engl. deal, verw. mit ↑"Teil"]: 1. (ugs.) [zweifelhafte] Abmachung, Vereinbarung; ↑"Handel" (3): Die Männer des Shin Bet, so der D., würden Rajoubs Leute ausbilden. Im Gegenzug erwarteten die Israelis von den frisch gebackenen palästinensischen Geheimdienstlern Loyalität im Kampf gegen den Terrorismus (Woche 4. 4. 97, 17); einen D. mit jmdm. einfädeln; Nicht nur der Gewerkschaftsflügel aus dem Kohleland NRW ist dem D. Kohlesubvention gegen Kernkraftoption aufgeschlossen (Woche 28. 2. 97, 5). 2. a) (ugs.) [zweifelhaftes] ↑"Geschäft" (1 a): ein betrügerischer D.; Ecclestone ... braucht das große Geld, um den ganz großen D. zu machen. Die Zukunft heißt digitales Fernsehen (Woche 21. 3. 97, 3); b) (Jargon): ↑"Geschäft" (1 a) bei dem mit [kleinen Mengen] Rauschgift gehandelt wird: Gerade bei Rauschgiftgeschäften kommt es oft vor: Der Händler verfügt auch über Geld, das ersichtlich nicht aus dem D. stammt, für den er bestraft worden ist, sondern aus anderen Drogenverkäufen (Zeit 6. 12. 96, 18); Richtig ist, dass sich der D. (der Ort, die Gegend, wo mit Rauschgift gehandelt wird) woandershin verzogen hat (Zeit 1. 9. 95, 88).