Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Cash-and-carry-Klausel
Cash-and-car|ry-Klau|sel die; - (Wirtsch.): Vertragsklausel im Überseehandel, wonach der Käufer die Ware bar bezahlen u. im eigenen Schiff abholen muss.
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