Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
bürgerlich
bụ̈r|ger|lich : 1. den Staatsbürger betreffend; dem Staatsbürger zustehend: jmdm. die -en Ehrenrechte aberkennen; das -e Recht (Zivilrecht); die -e (vor dem Standesbeamten geschlossene) Ehe; das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetzbuch des bürgerlichen Rechts; Abk.: BGB). 2. a) dem Bürgertum angehörend, zugehörig, entsprechend: ein -er Beruf; sie stammt aus -er Familie; eine -e Partei; -es Denken bekannte sich zu dem Prinzip, dass individuelle Leistung sozialen Rang verleihe; die -e (einfache, nicht verfeinerte Gerichte bietende) Küche; er führt ein -es Leben (ein Leben nach den Konventionen des Bürgertums); das -e (in Kreisen des Bürgertums spielende) Trauerspiel; wir essen gut b.; sie haben schon immer b. (eine bürgerliche Partei) gewählt; b) (abwertend) spießerhaft, engherzig: -e Vorurteile haben; er ist zu b. für sie.
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Ansicht: bürgerlich