Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
borgen
bọr|gen [mhd. borgen, ahd. bor[a]gēn, urspr. = auf etw. Acht haben, jmdn. verschonen (mit einer Zahlungsforderung)]: 1. "leihen" (1): jmdm. Geld, ein Buch b.; er borgt nicht gern; Dann musste die Frau für sich und die vier Kinder b. und betteln (G. Vesper, Laterna 22). 2. "leihen" (2): ich habe [mir] bei ihm/von ihm ein Buch/das Geld für die Reise geborgt; er hat den Frack nur geborgt; Einen Baum stehlen, das ist gemein, aber sich einen b., das geht (Schnurre, Bart 54); Spr Borgen bringt Sorgen; Ü diese Ideen hat er wohl [von seinem Lehrer] geborgt (scherzh.; übernommen, ohne den Urheber zu nennen).
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