Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
bitten
bịt|ten [mhd., ahd. bitten, wahrsch. urspr. = durch ein Versprechen, einen Vertrag o. Ä. binden]: 1. a) eine Bitte aussprechen: ängstlich, inständig, stürmisch um etw. b.; um Hilfe, Verständnis b.; darf ich um Aufmerksamkeit b.!; ums Wort b. (geh.; darum bitten, sprechen zu dürfen); um den nächsten Tanz b.; um vollzähliges Erscheinen wird gebeten!; ich bitte[,] die Türen zu schließen; (veraltend, noch scherzh.:) [ich] bitte gehorsamst, gehen zu dürfen; darf ich b.? (Aufforderung zum Tanzen); es half ihm kein Bitten; sich aufs Bitten verlegen; b) sich wegen etw. mit einer Bitte an jmdn. wenden: jmdn. um Geld, eine Gefälligkeit b.; ich muss sie b., sich noch etwas zu gedulden; er lässt sich gerne b. (er tut erst etw., wenn er mehrmals darum gebeten wurde); er ... fordert alle auf, Leo Fußtritte zu versetzen. Keiner lässt sich da b. (alle waren sofort bereit; Zenker, Froschfest 195); [aber] ich bitte dich, Sie!; ich muss doch [sehr] b.! (Ausruf der Entrüstung und des Protestes); wenn ich b. darf (nachdrückliche Höflichkeitsformel; bitte); darum möchte ich doch sehr gebeten haben! (ugs.; das muss ich unbedingt von dir erwarten, das ist deine selbstverständliche Pflicht); *b. und betteln (inständig um etw. bitten). 2. (geh.) Fürsprache einlegen: er hat [bei den Vorgesetzten] für seinen Kollegen gebeten. 3. a) einladen: jmdn. zum Essen, zum Tee b.; jmdn. zum Tanz b. (auffordern); zu Tisch b. (bitten, zum Essen am Tisch Platz zu nehmen); b) jmdn. auffordern, an einen bestimmten Ort zu kommen: Nach der Besichtigung war sie in die Wohnung gebeten worden (Frischmuth, Herrin 34); jmdn. ins Zimmer, zu sich b.; der Herr Direktor lässt b.
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