Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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billig
bịl|lig [mhd. billich, ahd. billīh = recht, angemessen, gemäß, wohl zu ↑"Bild" u. urspr. = wunderkräftig, wirksam]: 1. niedrig im Preis, nicht teuer, für verhältnismäßig wenig Geld [zu haben]: -es Obst; -e Arbeitskräfte; ein erstaunlich -er (ugs.; niedriger) Preis; -e (ugs.; niedrige) Mieten; Camping wäre mir lieber gewesen, da hätten wir für -es Geld (ugs.; sehr billig, für wenig Geld) selbst kochen können (Loest, Pistole 207); die Wohnung, das Essen ist b., könnte -er sein; dieses Buch ist nicht ganz b. (ziemlich teuer); gebrauchter Gasherd b. abzugeben (Zeitungsanzeige); b. (günstig) einkaufen (ugs. auch verhüll.; stehlen, entwenden); Ü er ist noch mal b. davongekommen (ugs.; hat nur wenig Strafe od. Schelte bekommen); Was denn sonst? So b. kommen wir nie wieder weg. Die restlichen acht Monate sitzen wir im Namen des Volkes auf einer Backe ab (Bieler, Bär 353); ∙ das alte wacklige Klavier, welches ihm der Vater für ein Billiges (für wenig Geld) gemietet ... hat (Raabe, Chronik 74). 2. (abwertend) a) von minderer Qualität: -en Schnaps trinken; sie trug ein -es Kleidchen; b) vordergründig, einfallslos, geistlos o. ä. u. daher ohne die erhoffte Wirkung: eine -e Ausrede; ein -er Trick; das ist ein -er Trost; Nach diesem -en und kitschigen Anklägerpathos ... (Mostar, Unschuldig 108); Auf ihn zu schimpfen sei zu b., schließlich vermehre sich der öffentliche Dienst nicht von selbst (Augsburger Allgemeine 22./23. 4. 78, 13). 3. (Rechtsspr., sonst veraltend) angemessen, berechtigt: ein -es Verlangen; man sollte sich nicht mehr als b. darüber aufregen; b. (gerecht) denken; b. denkende (rechtschaffene, redliche) Leute; war über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits ... nach -em Ermessen ... zu entscheiden (NJW 19, 1984, 1103).
bịl|lig