Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
bezeugen
be|zeu|gen [1: mhd. beziugen]: 1. über, für etw. Zeugnis ablegen; etw. als Zeuge erklären; durch Zeugenaussage, Zeugnis beglaubigen, bestätigen, bekräftigen: er hat den Tatbestand gerichtlich, unter Eid bezeugt; ich kann [dir] b., dass ...; Wir sind neunzehn betroffene Herren, und jeder ist bereit, das Alibi der anderen zu b.! (Konsalik, Promenadendeck 380); der Ort ist schon im 8. Jh. bezeugt (urkundlich nachgewiesen); seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit; Jung und Alt, Laien und Pfarrer arbeiten aktiv zusammen, um ihren christlichen Glauben in der Welt zu b. (R. v. Weizsäcker, Deutschland 56). 2. (seltener) "bezeigen" (1).
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