Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
bewilligen
be|wịl|li|gen [zu gleichbed. mhd. willigen, zu ↑"willig"]: (bes. offiziell, amtlich auf Antrag) gewähren, genehmigen, zugestehen, zubilligen: [jmdm.] einen Kredit b.; man hat ihm zwei Mitarbeiter bewilligt; die Steuern mussten vom Parlament bewilligt werden; nur staatlich bewilligtes Holz prasselt in den Öfen (A. Kolb, Schaukel 38); *jmdm. eins/eine/ein Ding b. (salopp; jmdm. eine Ohrfeige geben; einen Schlag, Stoß, Tritt versetzen).
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