Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
bevorrechtigen
be|vor|rech|ti|gen [für älteres: bevorrechten]: durch Gewähren besonderer Rechte bevorzugen, privilegieren: einzelne Personen, Gruppen b.; die Notwendigkeit, die bevorrechtigten Stände an einer schrankenlosen Ausnutzung ihrer Privilegien zu hindern (Fraenkel, Staat 17); eine bevorrechtigte Straße (Verkehrsw.; Vorfahrtsstraße).
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