Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
bevollmächtigen
be|vọll|mäch|ti|gen : mit einer Vollmacht ausstatten: jmdn. zu etw. b.; Erforderlich sei vielmehr eine Institution, die bevollmächtigt wird, eine genuin gesamteuropäische Wirtschaftspolitik zu betreiben (Zeit 6. 6. 97, 4); [zu etw.] bevollmächtigt sein.
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