Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beurlauben
be|ur|lau|ben [zu mhd. urlouben = erlauben (zu gehen)]: 1. a) jmdm. Urlaub geben: einen Schüler [für ein paar Tage, für einen bestimmten Zweck] b.; b) vorläufig von seinen Dienstpflichten entbinden: den Beamten bis zur Klärung der Angelegenheit b.; Und darum blieb Minister Strauß, und Staatssekretär Hopf wurde beurlaubt (Dönhoff, Ära 57). 2. (veraltet) sich verabschieden: nach der Begrüßung beurlaubte ich mich.
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