Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beurkunden
be|ur|kun|den : 1. urkundlich festhalten: etw. in den Akten b.; Geburten, Verträge b.; beurkundete Rechte; die Kirchenbücher beurkunden das Sterbedatum (belegen es, weisen es urkundlich aus). 2. (veraltet) a) bezeugen, offenbaren: seine Gesinnung b.; Ferner hat der frühere Außenminister ... den Inhalt eines Briefes von Theo Kordt ... als wahr beurkundet (Rothfels, Opposition 191, Anm.); b) sich zeigen, offenbar werden: in dieser Haltung beurkundet sich seine Gesinnung.
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