Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beugen
beu|gen [mhd. böugen, ahd. bougen, Veranlassungswort zu ↑"biegen" u. eigtl. = biegen machen]: 1. a) [nach unten] biegen, krümmen: den Arm, den Nacken, die Knie b.; den Kopf über etw. b.; Rumpf beugt! (Kommando beim Turnen); Ü das Alter hatte ihn gebeugt (geh.; seinen Rücken krumm werden lassen); die Hinterbliebenen ... sind von Kummer gebeugt (Remarque, Obelisk 66); b) sich [über etw. hinweg] nach vorne, unten neigen: sich aus dem Fenster, nach vorn, über das Geländer, die Reling, den Tisch b.; Fischel beugte sich entzückt über Diotimas Hand (Musil, Mann 1 503). 2. a) zwingen nachzugeben, sich zu fügen: jmdn., jmds. Starrsinn b.; b) sich unterwerfen, sich fügen, nicht länger aufbegehren: sich jmdm., jmds. Willen b.; Man will lieber untergehn, als sich ihrer Herrschaft b. (Benrath, Konstanze 110); Dort erst hat die Strafe ihren Sinn erfüllt, wo der Bestrafte ... handelnd sich ihr beugt (NJW 19, 1984, 1 065); Auf der 1 000-m-Distanz musste sich Olympiasiegerin Christa Ludwig der Berlinerin Angela Hauck b. (Sport; geschlagen geben; Freie Presse 10. 2. 89, 4). 3. (Rechtsspr.) (das ↑"Recht" 1 a) willkürlich auslegen, [vorsätzlich] falsch anwenden: das Recht, das Gesetz b. 4. (Sprachw.) a) flektieren: ein Substantiv, ein Verb b.; b) bestimmte grammatische Formen bilden, aufweisen: dieses Verb beugt schwach. 5. (Physik) Lichtstrahlen o. Ä. ablenken: Lichtstrahlen, Lichtwellen b.
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