Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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bestätigen
be|stä|ti|gen [mhd. bestætigen, zu ↑"stet"]: 1. a) für richtig, zutreffend erklären: eine Nachricht amtlich, offiziell b.; eine telefonische Buchung schriftlich b.; die Studenten mussten dies Alibi noch b. (Kemelman [Übers.], Dienstag 199); das Berufungsgericht hat das Urteil bestätigt (Rechtsspr.; für gültig erklärt); ich konnte seine Entscheidung nur mit einem „C'est exact“ b. (Th. Mann, Krull 322); b) als richtig erweisen: das Ereignis bestätigt meine Vermutungen; Die Ermittlungen des Dr. Amerung bestätigten Helmckes schwelenden Argwohn (Prodöhl, Tod 66); Die Statistik für 1975 bestätigt diesen Trend (Klee, Pennbrüder 48); Nixons Reise ... scheint zu b., dass es besser ist, Kontakte zu halten, als sie abzubrechen (Dönhoff, Ära 141); sich bestätigt fühlen; c) sich als zutreffend, richtig erweisen: die Nachricht, der Verdacht hat sich bestätigt; Verwunderlich freilich wäre es nicht, wenn sich das Gerücht bestätigte (Dönhoff, Ära 77); d) (Sport) unter Beweis stellen: seine Überlegenheit b.; Meier ... bestätigte seine Klasse mit zwei Siegen (Saarbr. Zeitung 9. 7. 80, 20); Damit bestätigte Gaspoz seinen Sieg vom vergangenen Montag ... auf eindrückliche Art (NZZ 21. 12. 86, 33); Ich ... bin glücklich, hier meine WM-Titel von Lake Placid b. zu können (NNN 25. 2. 88, 3). 2. (Kaufmannsspr.) mitteilen, dass man eine Sendung o. Ä. empfangen hat: das Eintreffen der Ware, einen Brief, eine Bestellung b. 3. in einer Stellung, einem Amt anerkennen; eine Amtseinsetzung beurkunden: er wurde als Leiter der Schule bestätigt; Außerdem haben die Ostler diesen Kanzler seit der Vereinigung zweimal im Amt bestätigt, und am 27. September 1998 werden wir es wieder tun (Zeit 16. 1. 98, 40). 4. (Jägerspr.) das Vorhandensein eines Wildes [u. den Wildwechsel] in einem Revier erkennen: er konnte schon mehrfach den Zwölfender b.
be|stä|ti|gen