Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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be|stẹl|len [mhd. bestellen = ordnen, einrichten; umstellen, ahd. bistellen = umstellen, umgeben]: 1. a) veranlassen, dass etw. geliefert, gebracht wird; in Auftrag geben: eine Ware, Ersatzteile [bei einer Firma], das Essen, eine Flasche Wein, ein Buch b.; das Aufgebot b. (sich zur Trauung anmelden); haben Sie schon bestellt? (dem Kellner Ihre Wünsche mitgeteilt?); Ich habe mir ein Schnitzel bestellt; Gerunda ... beschimpfte alle Kunsthändler der Welt, den Diebstahl bestellt zu haben (den Auftrag zum Diebstahl erteilt zu haben; Prodöhl, Tod 181); Ü sie hat sich etw. Kleines bestellt (scherzh.; sie ist schwanger); b) reservieren lassen: Theaterkarten, einen Tisch [im Restaurant] b. 2. den Ort, Zeitpunkt für jmds. Erscheinen festlegen: jmdn. [für den Nachmittag] zu sich, in ein Café b.; Drägowkurt ... hatten sie damals zur Polizei bestellt (Loest, Pistole 164); ich bin um vier Uhr beim/zum Arzt bestellt; R dastehen, wie bestellt und nicht abgeholt (ugs. scherzh.; verloren u. ein wenig ratlos dastehen). 3. a) "ausrichten" (1): jmdm. Grüße [von jmdm.] b.; er lässt dir b., dass ...; kann, soll ich etwas b.?; b) (veraltet) weiterbefördern, zustellen: die Post b.; *nichts/nicht viel zu b. haben (nichts/nicht viel ausrichten können; eine untergeordnete Rolle spielen). 4. für einen bestimmten Zweck einsetzen, [für eine bestimmte Tätigkeit] ernennen, als etw. wählen: einen Vertreter b.; Am 8. April werden der 64-köpfige Landrat und die Regierung des Kantons Uri neu zu b. sein (NZZ 4. 4. 84, 26); jmdn. zum Verteidiger, zum persönlichen Referenten b.; 1955 wurde Dr. Berensmann zum Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bestellt (DÄ 47, 1985, 68); jmdn. als Gutachter b. 5. (selten) etw. auf/in etw. stellen: den Tisch mit Geschirr b.; ein mit fünf Betten bestellter Raum. 6. a) (den Boden) bearbeiten: den Acker, das Land b.; den Garten b.; b) [eine Angelegenheit] ordnen: nicht nur ich bin es, die Welt ist schlecht bestellt (Bergengruen, Rittmeisterin 42); *um jmdn., etw./mit jmdm., etw. ist es gut/schlecht usw. bestellt (jmd., etw. ist in einem bestimmten [schlechten] Zustand, einer bestimmten [schlechten] Lage): mit ihm, um seine Gesundheit ist es schlecht b.; Im Vordergrund steht die Frage, wie es um die Gnade gegenüber einem Menschen bestellt ist, der das Gesetz verletzt hat (NJW 19, 1984, 1067); ∙ Ich geb' ihr den Strauß und bestelle alles (bringe alles in Ordnung; Hebbel, Agnes Bernauer I, 2).
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