Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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beschwören
be|schwö|ren [mhd. beswern, ahd. biswerian, eigtl. = inständig, feierlich bitten]: 1. durch einen Schwur bekräftigen: seine Aussagen [vor Gericht] b.; kannst du das b.? (bist du dessen ganz sicher?). 2. eindringlich, inständig bitten; anflehen: ich beschwor ihn, davon abzulassen; man beschwor ihn, er solle besser aufpassen; Ich beschwöre sie auf dem Bahnsteig: Fahr nicht nach Deutschland zurück (Frisch, Montauk 167); jmdn. mit beschwörenden Blicken ansehen; beschwörend die Hände heben. 3. a) durch Magie, Suggestion o. Ä. Macht über jmdn., etw. erlangen: Schlangen b.; einen Geist, einen Verstorbenen b. (erscheinen lassen); Ü er hat [mit seinen Worten] das Unheil erst beschworen (heraufbeschworen, es durch das Nennen hervorgerufen); Bilder, Erinnerungen, Schatten, die Vergangenheit b. (lebendig werden lassen, klar u. deutlich ins Bewusstsein [zurück]rufen); Real Madrid beschwor mit dem ersten Gewinn des UEFA-Pokals seine ruhmreiche Vergangenheit (Hamburger Morgenpost 24. 5. 85, 14); die viel beschworene (häufig, immer wieder angeführte) Wirklichkeit kultureller Öffentlichkeit sei blanke Einbildung und ohne Widerhall (Woche 14. 11.97, 42); b) ↑"bannen" (2) : einen bösen Geist, den Teufel, Dämonen [mit Zauberformeln] b.
be|schwö|ren