Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beschließen
be|schlie|ßen [mhd. beslieʒen, ahd. bislioʒan = zu-, ver-, einschließen; mhd. auch = beenden; 1: eigtl. = zum Schluss der Gedanken kommen]: 1. a) [nach reiflicher Überlegung] einen bestimmten Entschluss fassen: die Vergrößerung des Betriebes b.; er beschloss, Medizin zu studieren; Deine Mutter und ich ... haben beschlossen, uns zu trennen (Rolf Schneider, November 130); das ist eine beschlossene Sache (das wird ausgeführt); b) sich mit Stimmenmehrheit für etw. entscheiden; einen Mehrheitsbeschluss über etw. fassen: der Bundestag beschließt ein neues Gesetz; Der Bundestag hat am 7. April 1954 einstimmig beschlossen, die DDR nicht anzuerkennen (Dönhoff, Ära 110); Abweichungen von der Geschäftsordnung müssen mit zwei Dritteln Mehrheit beschlossen werden (Fraenkel, Staat 229); c) über etw. [beraten u.] abstimmen: über die Steuergesetzgebung b.; das über alle Gemeindeangelegenheiten beschließende Organ ist der Gemeinderat. 2. beenden; enden lassen; an einem bestimmten Ort od. auf bestimmte Weise zu Ende führen: eine Rede, einen Brief [mit den Worten ...] b.; die Feier mit einem Lied b.; er hat seine Tage, sein Leben als Rentner, auf dem Lande beschlossen; Da sitzen sie nun friedlich in Frau Duplays guter Stube und beschließen einen langen, arbeitsreichen Tag (Sieburg, Robespierre 56); dann hält er eine Ansprache auf den Kaiser, ... und er beschließt sie regelrecht mit: „Hipp, hipp, hurra!“ (Kempowski, Zeit 116).
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