Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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beschlagnahmen
be|schlag|nah|men: 1. in amtlichem Auftrag wegnehmen, der privaten Verfügungsgewalt entziehen; sicherstellen; konfiszieren: die Akten, jmds. Vermögen b.; die Polizei beschlagnahmte das Diebesgut; ... wurde die Gesellschaft ohne politische Begründung aufgelöst und ihr Gebäude beschlagnahmt (Leonhard, Revolution 13). 2. (scherzh.) für sich in Anspruch nehmen; mit Beschlag belegen: du beschlagnahmst mich schon den ganzen Tag mit deinen Fragen; Dann aber beschlagnahmte Deutsch (= das Schulfach) mich ganz und gar (Küpper, Simplicius 31).
be|schlag|nah|men