Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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be|schei|ni|gen [im 17. Jh. = offenbaren, beweisen, zu ↑"Schein" in der Bed. „beweisende Urkunde“]: schriftlich bestätigen: den Empfang des Geldes b.; sich die Überstunden b. lassen; unterschrieben und bescheinigt; Ü Wie berichtet, hatte ein Gerichtspsychiater dem Beschuldigten Schizophrenie, religiösen Wahn, Paranoia und Halluzinationen bescheinigt (zugesprochen; Tagesspiegel 13. 10. 98, 10); ihr wurde eine gute Leistung bescheinigt.
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