Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
berühmt-berüchtigt
be|rühmt-be|rụ̈ch|tigt (oft iron.): durch bestimmte negative Taten, Eigenschaften, Merkmale zu einer gewissen Berühmtheit, einem zweifelhaften Ruf gelangt: der -e Postzugräuber; sie ist für ihren schwarzen Humor b.; Die Bundeswehrunterwäsche ist vor allem wegen ihres unerotischen Aussehens und ihres großzügigen Schnitts b. (Tagesspiegel 8. 1. 98, 44).
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