Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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berufen
1be|ru|fen [mhd. beruofen = zusammenrufen; proklamieren; beschreien]: 1. a) jmdn. in ein [hohes] Amt einsetzen: jmdn. auf einen Lehrstuhl, zum Vorsitzenden b.; er wurde als ordentlicher Professor für Alte Geschichte an die Universität Bonn berufen; Guilleaume ... wurde auf Delattres verlassenen Posten in die Präfektur berufen (Maass, Gouffé 339); b) (veraltet) zusammenrufen, einberufen: Zu derselben Stunde ... berief Justinian den letzten Kronrat, um noch einmal die Meinung seiner Generäle und Minister zu hören (Thieß, Reich 542); ∙ c) ↑"rufen" (5): Damit ich ... das Haus nicht verfehlte, berief ich einen Lohnbediensteten (Goethe, Italien. Reise 12. 3. 1787, abends [Neapel]). 2. sich (zur Rechtfertigung, zum Beweis) auf jmdn., etw. beziehen: sich auf das Gesetz, auf Vertragsbedingungen b.; ich berufe mich auf dich als Zeugen. 3. (österr. Rechtsspr.) Berufung einlegen: Das Gericht ... verdonnerte ihn zur Zahlung von 375 000 Schilling und zum Ersatz der Prozesskosten. Abedi berief gegen das Urteil (Wiener 10, 1983, 53). 4. (ugs.) zu viel [im Voraus] über etw. reden, sodass es (nach abergläubischer Vorstellung) misslingt od. nicht in Erfüllung geht; beschreien (meist verneint): ich will es nicht b., aber bisher hat die Sache immer geklappt. 5. (landsch., bes. nordd.) zurechtweisen, zur Ordnung rufen: wie sie die Kinder beruft, wenn sie mit dem Eislöffel herumfuchteln (Nossack, Begegnung 432).————————
2be|ru|fen: bes. befähigt, begabt, geeignet (u. daher vorbestimmt, prädestiniert für etw.): ein -er Kritiker; aus -em Mund[e] (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite) etw. erfahren; zu großen Taten b. sein; du fühlst dich b. zu helfen; Sie sind dazu b., die Nahziele der Partei zu verwirklichen (Fraenkel, Staat 97); R viele sind b., aber wenige sind auserwählt (nach Matth. 20, 16).
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