Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
berechtigen
be|rẹch|ti|gen : [jmdm.] das Recht, die Befugnis zu etw. geben: die Karte berechtigt zum Eintritt; seine Erfahrung berechtigt ihn zu dieser Kritik; die Papiere legitimierten gewiss die Herren als Abgesandte des Monsieur Goron, berechtigten jedoch zu gar nichts (Maass, Gouffé 77); Jeder Abgeordnete ist berechtigt (hat das Recht, ist befugt), kurze mündliche Anfragen an die Regierung zu richten (Fraenkel, Staat 229); aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse sind sie berechtigt (haben sie Anspruch darauf), Wohngeld zu beziehen; Ü sein Talent berechtigt zu den größten Hoffnungen (gibt begründeten Anlass dazu); Nichts berechtigt uns zu der Annahme, die Russen wüssten nicht, wie stark ihre Position ... ist (Augstein, Spiegelungen 59); Dass die Leistung ... weit über den Durchschnitt herausragt, berechtigt keineswegs immer zu der Annahme, ... (Hofstätter, Gruppendynamik 59).
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