Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
berauben
be|rau|ben [mhd. berouben, ahd. biroubōn]: a) jmdn. ausrauben, etw. ausplündern; etw. [gewaltsam] entwenden: Ich hätte jemand b. mögen, um mir das Reisegeld zu verschaffen (Seghers, Transit 264); Es würde gleichgültig sein, ob man eine Familie ermordet oder eine Bank beraubt hätte (Remarque, Triomphe 226); er wurde überfallen und beraubt; ich will Sie nicht b.! (nicht von Ihnen erbitten, was Sie nur ungern hergeben); (geh.:) Und hätte sie nicht ... ihre Opfer dann gewiss des Schmuckes beraubt (Menzel, Herren 28); Als er die Unterstände tief verschneit, sorgfältig eingerissen und alles Brauchbaren beraubt fand (A. Zweig, Grischa 42); Ü (geh.:) Zuerst sah sich der Mittelstand seiner ganzen Habe beraubt (Niekisch, Leben 198); b) (geh.) wegnehmen, entziehen: den Angeklagten des Beistandes b.; die Familie wurde des Ernährers beraubt; ihres Siegels beraubt waren die Milchflaschen (Böll, Tagebuch 57); Erstens hatte man große Flächen des Waldbodens in ihrer Fruchtbarkeit erschöpft, indem man sie ... ihres Streudüngers beraubt hatte (Th. Mann, Hoheit 25); Das männlicher Gesellschaft beraubte, allein gehaltene Weibchen (Lorenz, Verhalten I, 222); Ich hoffe, Sie berauben mich Ihrer Gesellschaft nicht allzu lange (bleiben nicht so lange fort; Geissler, Nacht 164); Ü jmdn. seiner Freiheit, seiner Hoffnungen, seiner Selbstständigkeit b.; Der Trubel, die Fahrt erregten ihn über das Maß, beraubten ihn aller Besonnenheit (Th. Mann, Hoheit 251); Als die Aristokraten ihrer Vorrechte beraubt wurden (Thieß, Reich 34); ein loser Haufen Zeug auf offener Straße, jeder räumlichen Ordnung, jeder Intimität beraubt (Strauß, Niemand 18).
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