Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beraten
be|ra|ten [mhd. berāten = überlegen, anordnen (refl.: sich bedenken), zu ↑"raten"; 3: zu mhd. rāt = Vorrat; vgl. ↑"Hausrat"]: 1. jmdm. einen Rat geben: jmdn. gut, schlecht b.; ein Verkäufer sollte seine Kunden b. können; in dieser Sache will ich mich von einem Anwalt, Fachmann b. lassen; ... besaß Herr Quiche die unschätzbare Gabe, jeden Menschen in Sachen der Liebe vorurteilslos zu b. (Langgässer, Siegel 371); dieser Tage, in denen ich Sie bedienen und Sie bei der Zigarrenwahl b. durfte (Th. Mann, Krull 257); jmdm. beratend zur Seite stehen; eine beratende Tätigkeit ausüben; *gut/schlecht beraten sein (ugs.; [mit einem bestimmten Verhalten] richtig/falsch handeln): Sie sind gut beraten, wenn Sie sich vor der Reise gegen Malaria impfen lassen. 2. a) gemeinsam überlegen u. besprechen, über etw. Rat halten: eine Angelegenheit, ein Vorhaben b.; ein Schöffengericht, bei dem drei Fachrichter und sechs Laienrichter über Urteil und Strafmaß gemeinsam b. (Mostar, Unschuldig 7); de Gaulle und Adenauer berieten dort zwei Tage lang, teils mit ihren Wirtschaftsexperten, teils unter vier Augen (Dönhoff, Ära 137); jetzt ... fangen die westlichen Alliierten an zu b., wie man diesen Rechtsbruch beantworten soll (Dönhoff, Ära 78); b) beratschlagen: sie haben miteinander, er hat mit seiner Frau beraten, was zu tun sei; c) sich mit jmdm. [über etw.] besprechen: ich muss mich mit meinem Anwalt über diese Sache b.; Ich berate mich mit einem jüngeren Architekten, der ... den Umbau betreuen kann (Frisch, Montauk 192). ∙ 3. "versehen" (1 a): Drum, werter Herr, beratet euch in Zeiten (nehmt euch beizeiten eine Frau; Goethe, Faust I, 3095).
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