Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
belasten
be|lạs|ten : 1. a) mit einer Last versehen, schwer machen, beschweren: einen Fahrstuhl, eine Brücke zu stark b.; man muss den Talski b. (das Körpergewicht auf den Talski verlagern); Nur die Vorderteile der Füße b., fast nur die Zehen, das ist das ganze Geheimnis (Dwinger, Erde 132); b) in seiner Existenz, Wirkung, in seinem [Lebens]wert beeinträchtigen: Schadstoffe belasten die Atmosphäre; dass das Betriebsklima in den Streitkräften zusehends besorgniserregender werde und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr belaste (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 1); Nebensächlichkeiten belasten den Gedankengang; Viele Leute ... haben Angst, die Lebensmittel könnten zu stark mit Schadstoffen belastet sein (Brückenbauer 11. 9. 85, 25); dass allein in der Steiermark 87 000 Hektar der Waldfläche durch Immissionen nachweislich belastet seien (Neue Kronen Zeitung 30. 3. 84, 3); erblich belastet sein (↑"erblich" b); Der Verbraucher nimmt nun auch noch andere belastete (Schadstoffe enthaltende) Lebensmittel zu sich (Allgemeine Zeitung 21. 12. 84, 26). 2. a) stark in Anspruch nehmen: jmdn. mit Verantwortung, Arbeit b.; sein Gedächtnis nicht mit unwichtigen Dingen b.; er belastete sein Gewissen mit Schuldgefühlen; Elisabeth wollte ihn nicht mit ihren Problemen b. (Sebastian, Krankenhaus 173); Jedenfalls soll man nicht seine Freunde mit einer traurigen Geschichte b. (Frisch, Stiller 371); Am Mittag waren vor allem die Straßen zum Bodensee stark belastet (Weser-Kurier 20. 5. 85, 12); b) jmdm., einer Sache zu schaffen machen, schwer auf jmdm., etw. lasten: zu viel Fett belastet den Magen; die Verantwortung scheint dich sehr zu b.; Vor allem aber schien es sie innerlich sehr zu b., nun für die NKWD tätig sein zu müssen (Leonhard, Revolution 77); von Sorgen belastet; jmd. ist mit schwerer Schuld belastet (trägt schwere Schuld). 3. (Rechtsspr.) als schuldig erscheinen lassen: Was den Angeklagten vor allem belastet, ist nicht die Summe der Indizien (Frisch, Gantenbein 428); nicht die Spur eines Beweises gelingt, um den Sistierten mit den Doppelmorden zu b. (Noack, Prozesse 107); er habe belastendes Material gegen Coax (Brecht, Groschen 283); belastende Aussagen. 4. (Geldw.) mit einer finanziellen Last belegen; jmdm., einer Sache eine finanzielle Schuld auferlegen: diese Gesetze belasten den Staatshaushalt mittelbar oder unmittelbar; die Bevölkerung mit zusätzlichen Steuern b.; ein Konto mit einem Betrag b.; dafür belasten wir Sie mit DM 100,-; Das Gestüt sei ohnehin erheblich belastet, anders habe man die Zubauten ... nicht finanzieren können (Frischmuth, Herrin 76); das Haus ist mit einer Hypothek belastet (auf das Haus ist eine Hypothek eingetragen).
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