Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
belangen
be|lạn|gen [mhd. belangen = ausreichen; sich erstrecken, ahd. belangēn = verlangen, zu ↑"langen"]: a) (Rechtsspr.) zur Verantwortung ziehen, verklagen: jmdn. gerichtlich [wegen Diebstahls] b.; Ich muss Sie mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von zehn Mark b. (Bastian, Brut 129); b) (veraltend) an[be]langen, betreffen: was mich belangt, so ...
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