Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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bekunden
be|kụn|den [aus der niederd. Rechtsspr., zu kunden, md. Nebenf. von ↑"künden"]: 1. a) (geh.) zum Ausdruck bringen; deutlich (durch Worte, Gesten od. Mienen) zeigen: seine Bereitwilligkeit, Furcht, Teilnahme, seine Sympathie b.; er bekundete laut und deutlich sein Missfallen; Diese beiden Typen bekundeten nunmehr für den Mord ein ungeheuer irres Interesse (Prodöhl, Tod 253); Normalerweise war Stevens nicht ein Mann, der seine Gefühle derart bekundete (Stories 72 [Übers.], 35); mit mürrisch wirkenden Handbewegungen bekundete er, das Anliegen der Polizei begriffen zu haben (Bastian, Brut 164); b) (Rechtsspr.) vor Gericht aussagen, bezeugen: etw. eidlich b.; Augenzeugen bekundeten, dass der Beklagte nicht die Vorfahrt beachtet habe. 2. (geh.) zum Ausdruck kommen; deutlich werden, sich zeigen: dadurch, darin bekundete sich ihr ganzer Hass; ihre Verschiedenheit bekundete sich immer stärker; ein gewisser edler Luxus, die generosità, die sich darin bekundete, der Form einen ... Eigenwert beizulegen (Th. Mann, Zauberberg 722).
be|kụn|den