Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
bekleiden
be|klei|den [1: mhd. bekleiden; 2: eigtl. = jmdn. mit einem Amtskleid bekleiden]: 1. a) mit Kleidung versehen: sie hatte sich nur notdürftig [mit einem Slip] bekleidet; Die sieben Werke der Barmherzigkeit: Durstige tränken, Hungrige speisen, Nackte b., ... (Reinig, Schiffe 73); So setzten wir uns ..., nur mit Stiefeln bekleidet, in Trab (Remarque, Westen 107); leicht bekleidet sein (nur wenig anhaben); b) (geh.) mit etw. schmückend beziehen, bedecken: die Wände waren mit weißer Seide bekleidet; c) (geh. veraltet) in ein Amt, Recht o. Ä. einsetzen u. dadurch mit etw. versehen: jmdn. mit großer Macht b. 2. (geh.) (einen Posten, ein Amt) innehaben: einen hohen Posten, eine wichtige Stellung, ein Amt b.; Der Obergefreite bekleidete im bürgerlichen Leben den Posten eines Speisewagenkellners (Gaiser, Jagd 150).
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