Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beklagen
be|kla|gen [mhd. beklagen, ahd. bic(h)lagōn]: 1. a) (geh.) über einen Verlust, Todesfall Empfindungen des Schmerzes, der Trauer in [lauten] Worten äußern: den Tod eines Freundes b.; Menschenleben waren nicht zu b. (es gab keine Toten bei etw.); b) bedauern; über etw. klagen: Ich aß im Hotel Stadt Hamburg den fetten Karpfen, dessen Los ich beklagte (Koeppen, Rußland 8); Er beklagt sein Schicksal, Sonderschüler zu sein (Klee, Pennbrüder 23); Mrs. Turneycroft galt als die Urheberin des Duelles, dessen Ausgang man lebhaft beklagte (A. Kolb, Daphne 176); den sozialen und politischen Wandel b.; Verluste oder Schäden sind nicht zu b. (hat es nicht gegeben; Bergengruen, Rittmeisterin 400); Die viel beklagte mangelnde Beteiligung der Studentenschaft am hochschulpolitischen Geschehen (Nuissl, Hochschulreform 205). 2. jmdm. gegenüber seine Unzufriedenheit über ein Unrecht o. Ä. klagend äußern: sich über seinen Vorgesetzten b.; Sie sagte, sie könne sich jetzt nicht mehr über Langeweile b. (Feuchtwanger, Herzogin 176); ich habe mich bei ihm über diese/wegen dieser Ungerechtigkeit beklagt; „Man bekommt heutzutage einen so komplizierten Geist“, beklagte sich der General ehrlich (Musil, Mann 777).
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