Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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beitreten
bei|tre|ten: a) sich einer Abmachung, einem Übereinkommen, Vertrag o. Ä. anschließen: einem Pakt b.; b) Mitglied einer Vereinigung, Organisation o. Ä. werden: dass er auch etwas zur Veränderung beitragen müsste und entschloss sich, dem Wahlverein der Sozialdemokraten beizutreten (Kühn, Zeit 73); erst später trat er dem Verwaltungsrat bei, auch das nur ungern (Frisch, Montauk 31); Als Jacob Wasserman eine Organisation für den Bau einer Synagoge ... gründete, trat Chester Kaplan natürlich bei (Kemelman [Übers.], Mittwoch 160); c) (Rechtsspr.) zu einem laufenden Verfahren als Beteiligter hinzukommen: Einem verfassungsgerichtlichen Verfahren können in bestimmten Fällen Beteiligte b. oder von Amts wegen beigeladen werden (Fraenkel, Staat 340); d) (veraltet) einer Meinung zustimmen: Ein Mann der frischen Entschlüsse, trat ich dem Vorschlag des Angestellten bei (Th. Mann, Krull 378).
bei|tre|ten