Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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bei|trei|ben [urspr. von dem Vieh, das bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist als Zins in den Stall des Gläubigers getrieben wurde] (Rechtsspr.): zwangsweise einziehen, eintreiben, zwangsvollstrecken: fällige Raten b.; »Wir werden auch im Steuerfall Zwick jede Mark b.«, sagte der Minister (SZ 27. 6. 98, 63); Geldbeträge, die aufgrund des aufgehobenen Bußgeldbescheides ... beigetrieben worden sind, werden ... auf die Kosten des Strafverfahrens angerechnet (Straßenverkehrsrecht, OWiG 290).
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