Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beipflichten
bei|pflich|ten : jmdm. od. jmds. Meinung zustimmen; sich zustimmend äußern: einem Vorschlag in allen Punkten b.; Nach dem Rapport pflichtete Sir Anthony dem Inspektor bei, dass die Aussage der Lady Lucan einige Wünsche offen ließ (Prodöhl, Tod 262); „Ja“, pflichtete der Matthias bei, „die Gämsen rennen manchmal wie die Besessenen“ (Broch, Versucher 267).
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