Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beiordnen
bei|ord|nen : 1. zuordnen, zuteilen, an die Seite stellen, beigeben: jmdm. mehrere Fachleute b.; Er wurde Desaix beigeordnet, der ... mit seiner Armee in tollem Zug nach Oberägypten jagte (Ceram, Götter 93); Dem Blutkreislauf wird das Lymphgefäßsystem beigeordnet (Medizin II, 19). 2. (Rechtsspr.) zum Pflichtverteidiger bestellen: Er legte Wert auf den Hinweis, er sei „nur beigeordnet“, nur Pflichtverteidiger (Spiegel 9, 1966, 61). 3. (Sprachw.) nebenordnen.
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