Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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bei|lie|gen: 1. einer Sache beigefügt sein: der Bewerbung müssen Zeugnisabschriften b.; die Bücherliste, die dem Katalog beiliegt (Enzensberger, Einzelheiten I, 170). 2. (geh.) koitieren: Agnes war die erste, die ihm regelmäßig beilag (Grass, Butt 349); sie hatte die Chuzpe, zwei Schritte von ihrem Mann entfernt ihrem Liebhaber beizuliegen (Singer [Übers.], Feinde 220). 3. (Seemannsspr.) nach dem Beidrehen am Ufer od. vor Anker liegen: das Schiff liegt endlich bei.
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