Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
beihilfefähig
bei|hil|fe|fä|hig (Amtsspr.): für eine ↑"Beihilfe" (1) geeignet, zugelassen: Zuschüsse in Höhe zwischen 33 1/3 und 70 % der -en Gesamtkosten (Bundestag 190, 1968, 10 281).
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