Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
behördlicherseits
be|hörd|li|cher|seits [↑"-seits"]: vonseiten der Behörde, von der Behörde aus: b. keine Schwierigkeiten zu befürchten haben; die Veranstaltung ist b. verboten worden; Man hatte b. auch auf der Geraden für die Zuschauer diesen 50-Meter-Abstand vorgeschrieben (Frankenberg, Fahren 151).
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