Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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beherrschen
be|hẹrr|schen: 1. über jmdn., etw. (bes. über ein unterworfenes, unterdrücktes Volk, Land) Macht ausüben; als Herrscher regieren: ein Volk, ein Land b.; Peres betonte, Israel wolle kein anderes Volk b. (SZ 22. 10. 85, 9); das von den Römern beherrschte Gallien; Dagegen gibt es nach wie vor Herrscher und Beherrschte (Enzensberger, Einzelheiten 71); Ü von einer Leidenschaft beherrscht (ihr unterworfen) sein; die ausländische Konkurrenz beherrschte den Markt (war weit überlegen; Thieß, Legende 148). 2. zügeln, bezähmen, zurückhalten, unter Kontrolle halten: seine Leidenschaft, seinen Trieb b.; ich musste mich b., um nicht zu lachen; er kann sich nicht b.; R ich kann mich b.! (ugs.; keinesfalls werde ich das tun!). 3. a) [souverän] zu handhaben verstehen; in der Gewalt, unter Kontrolle, im Griff haben: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht (Straßenverkehrsrecht, StVO 24); Im Klartext: Wir beherrschten unsere Technik nicht 100-prozentig (Freie Presse 24. 6. 89, 5); inzwischen beherrscht man die Wechselwirkung zwischen diesem interplanetaren Wind und den Kometen ... sehr viel genauer (Kosmos 3, 1965, 117); er beherrschte die Situation souverän; b) sich [geistig] angeeignet, gelernt haben; die Fähigkeit zur Ausübung von etw. haben: Ich beherrsche nicht das Russische und er nicht das Deutsche (Berger, Augenblick 105); ein Handwerk, eine Turnübung, die lateinische Grammatik, die Regeln der Rechtschreibung b.; ein Musikinstrument b. (es spielen können). 4. als herausragendes Merkmal kennzeichnen; dominieren; bestimmen: den Platz beherrscht ein Reiterdenkmal; die Kathedrale beherrscht das Stadtbild; Ü diese Vorstellung beherrscht sein ganzes Denken; Großvater, den gerade der Gedanke zu b. begonnen hatte, als alter Kämpfer anerkannt zu werden (G. Vesper, Laterna 46).
be|hẹrr|schen